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Leistungsumfang

Hier stellen wir Ihnen unsere Produkte und Dienstleistungen vor. Sollten Sie einmal nicht finden, was Sie suchen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Im Überblick

Gutachtenarten und Leistungen

Diese Seiten werden stets aktuell gehalten.

  • Kfz Schadengutachten
  • Beweissicherungsgutachten
  • Kaskoschadengutachten
  • Bagatellgutachten
  • Fahrzeugbewertungen
  • Kostenvoranschlag
  • Wertgutachten
  • Kurzgutachten
  • Restwertermittlung
  • Technische Gutachten
  • Gegengutachten
  • Kfz Kauf- und Verkaufsberatung
  • Fehlerspeicherdiagnose
  • Oldtimergutachten
  • Reparaturbestätigung
  • Elektro- und Hybridfahrzeuge (Hochvolt)
  • Motorschadengutachten
  • Wohnmobil- und Caravangutachten
  • Lkw- und Nutzfahrzeuggutachten
Im Detail

Produkte und Dienstleistungen

Klappen Sie den Bereich auf, der zu Ihrem Fall passt.

Unfallgutachten / Schadengutachten

Auf der Straße oder dem Parkplatz kann es jederzeit passieren, dass Ihr Auto ohne Ihr Verschulden beschädigt wird. Der Verursacher des Unfalls muss dafür aufkommen. Meist kann ein Laie aber nicht abschätzen, wie groß der Schaden ist oder welche Auswirkungen er auf die Fahrtüchtigkeit des Autos hat. Auch wenn es wie ein Bagatellschaden aussieht – der scheinbar harmlose Parkrempler richtet manchmal eine tiefergehende Beschädigung an.

Damit Sie bei der Regulierung des Schadens keine Nachteile haben, benötigen Sie ein Schadengutachten oder Unfallgutachten. Dies gibt Ihnen darüber hinaus Auskunft über die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf! Wir kommen zeitnah zu Ihnen nach Hause oder begutachten Ihr Fahrzeug in unserer Prüfhalle. Als Experten in Sachen Unfallgutachten und Schadengutachten ermitteln wir unabhängig und neutral den vollen Schadensumfang.

Wichtig!

Die Kosten für das Erstellen eines Unfallgutachtens sind Teil Ihrer Schadensersatzansprüche. Somit muss der Schadensverursacher oder dessen Versicherung die entstandenen Gutachterkosten im Rahmen der Regulierung erstatten. Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es die entsprechende Regelung im § 249 BGB.

Kurzgutachten / Kostenvoranschlag

Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag stellt die „schmale Variante“ eines Kfz-Gutachtens dar. Er ist kostengünstiger und leichter anzufertigen. Er entspricht lediglich einer Vorkalkulation, die einem verbindlichen Angebot gleichkommt.

Kurzgutachten
Das Kurzgutachten geht schon deutlich weiter, in dem es verschiedene Aspekte wie unter anderem Verkehrstauglichkeit, Serien- und Sonderausstattung des Fahrzeugs und eventuelle Risiken hinsichtlich Reparaturausweitung mit beachtet.

Bei kleineren Beulen und Schrammen ist es ratsam, diese von einem Experten begutachten zu lassen. Für die Versicherung erstellen wir bei Bagatellschäden (Stand 2022: zwischen 750,00 € und 1.000,00 €) zur Beweissicherung kostengünstig ein Kurzgutachten. Das Kurzgutachten enthält im Vergleich zum Kostenvoranschlag mehr Informationen.
Diese sind im Detail:

  • fotografische Dokumentation.
  • verschiedene Aspekte der Verkehrstauglichkeit.
  • die Serien- und Sonderausstattung des Kfz.
  • eventuelle Risiken bezüglich einer möglichen Ausweitung der Reparatur.

Dieses Kurzgutachten erkennen die Versicherungen bei einem Haftpflichtschaden zur Schadenregulierung an und übernehmen die Kosten hierfür.

Beweissicherungsgutachten

Sie haben ein Auto gekauft, unfallfrei und preiswert – und auf der Autobahn bemerken Sie, dass das Fahrzeug leicht nach links zieht. Oder Sie haben nach einem Unfall die Heckklappe tauschen lassen, alles fachmännisch, versteht sich, aber irgendwie passen die Spaltmaße nicht!

Oftmals bleiben außergerichtliche Einigungsversuche mit dem Verkäufer oder der Werkstatt in solchen Fällen erfolglos. Ein Beweissicherungsgutachten hilft Ihnen im Streitfall. Es ist ein sehr gutes Mittel, um Ihre Rechte zu sichern und eine Handhabe gegen den Verkäufer oder die Werkstatt zu haben.

Wir bewahren Sie vor Pfusch: Manche Fahrzeuge sehen makellos aus, haben aber verborgene Mängel. Zeigt Ihr Auto einen solchen kurz nach dem Kauf, empfehlen wir eine Prüfung auf verschwiegene Unfallschäden. Das Ergebnis ist das sogenannte Beweissicherungsgutachten.

Mit diesem qualifizierten Gutachten halten Sie gegenüber dem Verkäufer ein beweiskräftiges Dokument in den Händen. Verschwiegene Vorschäden oder mutwillige Manipulationen (wie das Zurückstellen des Tachometers) kommen ebenso wie nicht oder schlecht ausgeführte Reparaturen ans Tageslicht. Das Beweissicherungsgutachten ermöglicht Ihnen somit, rechtlich gegen den Verkäufer oder die Werkstatt vorzugehen.

Wenn Sie Forderungen durchsetzen müssen, zum Beispiel im Rahmen eines Rechtsstreits, ist ein Beweissicherungsgutachten notwendig.

Wertgutachten / Oldtimergutachten

Oldtimer und Youngtimer zeigen nicht nur den Chic und Erfindergeist vergangener Automobilgeschichte, sie sind mittlerweile richtige Geldanlagen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Sie über den Fahrzeugwert Ihres Automobils genau Bescheid wissen.

Wir erstellen für Ihren Klassiker das notwendige Oldtimergutachten und Wertgutachten für die Versicherung.

Wann wird ein Wertgutachten oder Oldtimergutachten benötigt?

Ein Wertgutachten oder Oldtimergutachten dient in erster Linie der Ermittlung und Darlegung des besonderen Wertes Ihres Fahrzeugs. Empfehlenswert ist dies besonders für Fahrzeuge in seltenem Originalzustand oder bei aufwendig durchgeführten Restaurierungen!

Fahrzeugbewertung

Kennen Sie den tatsächlichen, aktuellen Wert Ihres Autos? Vermutlich haben Sie eine Vorstellung – aber können Sie diese gegenüber Dritten auch argumentationssicher begründen und belegen? Viele Faktoren fließen in die Fahrzeugbewertung ein. Dabei geht es nicht nur um das Fahrzeugalter oder die Laufleistung. Die genaue Bestimmung des Fahrzeugmodells mit seinen Sonderausstattungen und dem Zubehör sowie der allgemeine Zustand des Autos sind ebenso wichtige Kriterien.

Bei unserer Fahrzeugbewertung und Gebrauchtwagenbewertung profitieren Sie nicht nur von unserer Fachkenntnis und der jahrelangen Erfahrung, sondern auch vom Einsatz moderner Computersoftware der Deutschen Automobil Treuhand, kurz DAT. Dieses Unternehmen erhebt, erstellt und strukturiert bundesweit und international alle wertbildenden Kraftfahrzeugdaten. So können Sie sich jederzeit auf die Aktualität unserer Bewertungen verlassen.

Elektro- und Hybridfahrzeuge (Hochvolt)

Ein Elektro- oder Hybridfahrzeug nach einem Unfall zu begutachten, setzt eine eigene Qualifikation voraus. Die Hochvoltanlage steht auch im abgestellten Fahrzeug unter Spannung, und die Frage, ob der Antriebsakku bei einem Aufprall Schaden genommen hat, entscheidet häufig darüber, ob sich eine Reparatur überhaupt noch rechnet. Von außen sieht man ihr das nicht an.

Unser Inhaber ist als Fachkundige Person für Hochvoltsysteme (Stufe 2, TAK) ausgebildet und darf an spannungsfreigeschalteten Hochvoltsystemen arbeiten. Wir beurteilen deshalb nicht nur die Karosserie, sondern auch, was der Schaden für Batterie, Leistungselektronik und Ladetechnik bedeutet.

Was wir dabei betrachten

  • Zustand und Lage des Hochvoltspeichers, Hinweise auf mechanische Einwirkung.
  • Auslesen der Fehler- und Ereignisspeicher, einschließlich der Batteriedaten.
  • Bewertung von Verkehrs- und Betriebssicherheit vor dem Weiterfahren.
  • Einordnung der Reparaturkosten, gerade wenn ein Batterietausch im Raum steht.

Das gilt für Unfallschäden ebenso wie für Wertermittlungen und für den Gebrauchtwagen-Check vor dem Kauf: Beim Elektroauto ist der Zustand des Akkus der größte einzelne Wertfaktor.

Motorschadengutachten

Bleibt ein Motor liegen, steht schnell die Frage im Raum, wer dafür aufkommt. Ein Motorschaden kann die Folge eines Material- oder Konstruktionsfehlers sein, einer fehlerhaften Reparatur, eines verschwiegenen Vorschadens beim Gebrauchtwagenkauf, oder schlicht die Folge von Verschleiß. Von der Antwort hängt ab, ob Gewährleistung, Garantie, Werkstatthaftung oder gar niemand greift.

Wir gehen dieser Frage technisch nach: Wir stellen fest, welches Bauteil zuerst versagt hat, und arbeiten heraus, was den Schaden verursacht hat. Unser Inhaber ist dafür über die AWG / BVSK Akademie gesondert zertifiziert.

Typische Anlässe

  • Motorschaden kurz nach dem Gebrauchtwagenkauf.
  • Streit mit der Werkstatt nach einer Reparatur oder einem Ölwechsel.
  • Ablehnung durch eine Garantie- oder Reparaturkostenversicherung.
  • Schäden nach Zahnriemen- oder Steuerkettenriss, Überhitzung, Ölmangel.

Das Ergebnis ist eine belastbare Grundlage für die Auseinandersetzung mit Verkäufer, Werkstatt oder Versicherer, und, falls nötig, vor Gericht.

Wohnmobil-, Reisemobil- und Caravangutachten

Ein Reisemobil ist kein großes Auto. Zum Fahrzeug gehören Aufbau, Möblierung, Gas- und Wasseranlage, Elektrik und oft erhebliche Sonderausstattung, und genau diese Teile bleiben in Schadengutachten gerne unberücksichtigt. Wer den Schaden nur an Blech und Lack bemisst, unterschätzt ihn regelmäßig.

Unser Inhaber ist über die AWG / BVSK Akademie für Reisemobile und Wohnanhänger zertifiziert. Wir begutachten Wohnmobile, Kastenwagen, Wohnwagen und Anhänger einschließlich des Aufbaus.

Worauf es dabei ankommt

  • Feuchtigkeitsmessung an Wänden, Dach und Boden, die häufigste und teuerste versteckte Schadensursache.
  • Bewertung von Aufbau, Einbauten und Sonderausstattung, nicht nur des Basisfahrzeugs.
  • Zuladung und zulässiges Gesamtgewicht, gerade bei nachgerüsteter Technik.
  • Wertermittlung für Kauf, Verkauf oder die Versicherungssumme.

Beispiele aus unserer Praxis finden Sie in der Galerie.

Lkw, Nutzfahrzeuge, Anhänger und Landmaschinen

Steht ein Nutzfahrzeug, kostet das nicht nur die Reparatur, sondern jeden Tag Umsatz. Deshalb zählt bei gewerblichen Schäden vor allem eines: dass der Schadenumfang beim ersten Mal vollständig erfasst ist und die Regulierung nicht an Nachforderungen hängen bleibt.

Wir begutachten Lkw und Transporter, Sattelzugmaschinen, Auflieger und Tankauflieger, Anhänger aller Art sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge wie Schlepper. Auch Motorräder, Kabinenroller und Pedelecs gehören dazu.

Für Gewerbekunden besonders wichtig

  • Nutzungsausfall beziehungsweise Vorhaltekosten, sauber begründet.
  • Berücksichtigung von Aufbauten, Ladekränen, Kühl- und Tanktechnik.
  • Begutachtung vor Ort auf dem Betriebshof, damit das Fahrzeug nicht zusätzlich stillsteht.
  • Abstimmung mit Fuhrpark, Werkstatt und Versicherer aus einer Hand.

Beispiele aus unserer Praxis finden Sie in der Galerie.

Reparaturbestätigung

Eine Reparaturbestätigung (Begrifferklärung: Reparaturbestätigung) dient gegenüber der Versicherung als Nachweis der Reparatur. Darin wird bescheinigt, dass die Wiederherstellung in der Werkstatt oder die Reparatur in Eigenregie sach- und fachgerecht erfolgt ist. Insbesondere die Dauer der Reparatur wird dokumentiert. Diesen Zeitnachweis benötigen Sie, wenn Sie einen Schadensersatzanspruch auf die Ausfallzeit optimal durchsetzen möchten.

Im Falle eines unverschuldeten Haftpflichtschadens kann die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für die Reparaturbestätigung tragen. Dabei steht es Ihnen frei, den dafür notwendigen Kfz-Sachverständigen zu wählen. Nutzen Sie dieses Recht und lassen Sie sich von uns eine Reparaturbestätigung erstellen!

Fehlerspeicherdiagnose

Neben der optischen und technischen Begutachtung setzen wir ein elektronisches Diagnosegerät ein, um den Fehlerspeicher Ihres Fahrzeugs auszulesen. So erkennen wir auch verdeckte Schäden an Elektronik, Sensorik und Steuergeräten, etwa nach einem Unfall oder bei Warnleuchten im Armaturenbrett, die von außen nicht sichtbar sind.

Die Fehlerspeicherauslese ergänzt unser Gutachten um eine zusätzliche, objektive Grundlage und hilft, den tatsächlichen Reparaturbedarf vollständig zu erfassen.

Persönliche Betreuung

Bei uns stehen Sie als Kunde nach einem Unfall im Mittelpunkt. Deshalb ist umfangreiche Beratung unser oberstes Gebot: Damit Sie gut informiert entscheiden können.

Qualität

Wir legen höchsten Wert auf erstklassige Qualität. Nur Gutachten und Bewertungen, die unseren hohen Qualitätsstandards entsprechen, finden ihren Weg zu den Kunden, Versicherungen und Rechtsanwälten. Diese Qualität stellen wir durch regelmäßige und umfangreiche Produkttests sicher.

Sie haben die freie Wahl des Sachverständigen

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden steht es Ihnen frei, den Kfz-Sachverständigen selbst zu wählen, auch wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter vorschlägt. Nutzen Sie dieses Recht.

Welches Gutachten brauchen Sie?

Beschreiben Sie uns kurz Ihren Fall, wir sagen Ihnen, was sinnvoll ist und was es kostet.

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